Das leidige Thema mit der Tüv Zulassung.

Auch hierzu wollen wir ein paar Informationen geben.
Grundsätzlich sind alle am Fahrzeug verbauten Originalteile Bestandteile der zum Zeitpunkt der Zulassung gültigen ABE des Autos.
Alle Änderungen an diesem Zustand sind somit Eintragungspflichtig.
Soweit die Rechtslage.
Jetzt stellt sich jedoch die Frage ob 30 Jahre alte Gummibuchsen oder Schrauben in dieser ABE auch berücksichtigt wurden?
Sind alle nach heutigem Stand der Technik hergestellten Ersatzteile (teilweise von Zubehöranbietern die in Fernost produzieren lassen..) Bestandteil dieser ABE?
Oder aber einfach nur gefährlicher Schrott??
Gerade im Bereich der Oldtimer / Klassiker wird hier vom freundlichem Tüv Prüfer eher auf einen ordentlichen Zustand als auf Papierkram geachtet !
Natürlich sind auch hier Grenzen gesetzt und man muss ja nicht gleich mit knallbunten Fahrwerksbuchsen oder Extrembreitreifen vorfahren…
Die einschlägige Fachpresse ist sich jedoch einig (so auch die Tüv Prüfer) das Fahrwerkskomponenten aus PU und/oder Stabilisatoren etc. in der Regel keine Probleme bereiten und immer noch eher toleriert werden als ausgeschlagene „Originalteile“!
Da wir natürlich nicht die Mengen produzieren um eine technische Abnahmeprüfung jedes einzelnen Teils zu finanzieren (es soll ja alles bezahlbar bleiben) werden unsere PU Komponenten immer mit dem Zusatz verkauft:

Dieser Artikel verfügt über kein TÜV Gutachten bzw ABE.


Entscheiden sie selbst ob sie lieber gefährlichen alten Schrott an ihrem Fahrwerk verbaut haben möchten oder ein ordentliches Fahrwerk für die bessere Wahl halten?!


Ihr D.T.L Team